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Der Deutsche Rat für Landespflege – Entstehung, Wirken und Vermächtnis


Windkraftanlagen als landschaftsbildprägende Elemente. (Foto: FiledIMAGE/stock.adobe.com)

Aus Ausgabe 8-2024

Grüne Reihe: Bericht
Der Deutsche Rat für Landespflege – Entstehung, Wirken und Vermächtnis

Von Angelika Wurzel, Werner Konold und Johann Schreiner

Die Grüne Charta von der Mainau (GCM) von 1961 enthielt neben Forderungen zur Verbesserung der Situation im Naturschutz, der Landschaftspflege und des Umweltschutzes auch die Forderung zur Einrichtung eines dafür zuständigen unabhängigen Beratungsgremiums. Dieses wurde 1962 als Deutscher Rat für Landespflege (DRL) von Bundespräsident Dr. h. c. Heinrich Lübke eingerichtet. Die DRL-Mitglieder vertraten verschiedene Fachrichtungen und arbeiteten interdisziplinär. Die GCM wurde die Arbeitsgrundlage des DRL. In den Jahren seines Bestehens legte der DRL zahlreiche Gutachten und Stellungnahmen vor mit Empfehlungen zu den Oberthemen Arten- und Biotopschutz, Gebiets-/Naturschutz, Siedlung und Freiräume, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, ländliche Räume, Böden, Gewässer, Landnutzung, Energie und Bergbau, Erholung und Freizeit sowie Nachhaltigkeit, die an Politik und Verwaltung gerichtet waren. 2022 stellte der DRL nach 60 Jahren seine Arbeit ein, weil er seine finanzielle und damit auch fachliche Unabhängigkeit verloren hatte. Auf der Abschlussveranstaltung 2022 bilanzierte er seine Tätigkeit und wagte einen Ausblick in die Zukunft. Darüber hinaus legte er eine aktualisierte „Grüne Charta 2.0“ als Aufforderung für künftig notwendiges Handeln für Natur und Umwelt vor.

DOI: 10.19217/NuL2024-08-04

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