Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziel, während andere uns helfen diese Website und ihre Erfahrung zu verbessern.


Seite 228 - 237

Aktueller Stand der Landschaftsrahmenplanung in Deutschland: Aufstellung, Fortschreibung und Digitalisierung

The current status of landscape master planning in Germany: Preparation, updating and digitisation

DOI: 10.19217/NuL2023-05-02 • Manuskripteinreichung: 28.4.2022, Annahme: 21.2.2023

Benedikt Taiber

Zusammenfassung

Die Landschaftsrahmenplanung zählt zu den zentralen räumlichen Planungsinstrumenten des Naturschutzes und der Landespflege in Deutschland. Zur Erfüllung der gesetzlichen und planerischen Anforderungen bedarf es neben einer flächendeckenden Umsetzung insbesondere einer regelmäßigen Fortschreibung der Planwerke. Gleichzeitig steigt im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung von Planverfahren die Bedeutung einer zügigen und nutzerfreundlichen Bereitstellung von Planungsdokumenten. Um den daraus resultierenden Handlungsbedarf zu ermitteln, wurde der aktuelle Stand der Landschaftsrahmenplanung in Deutschland ausgewertet. Die Untersuchung offenbart einen hohen Handlungsbedarf hinsichtlich der Fortschreibung, Aktualisierung und digitalen Bereitstellung von Plänen der Landschaftsrahmenplanung. Der überwiegende Teil der Regionen überschreitet einen Planungshorizont von zehn Jahren. Auch die Digitalisierung der Landschaftsrahmenplanung weist erhebliche Defizite auf: Trotz vorhandener Infrastruktur verfügen nur ein Viertel der Regionen über ein aktuelles Online-Angebot mit digitalen Kartenanwendungen und frei zugänglichen Geodaten.

Landschaftsrahmenplan – Landschaftsplanung – Digitalisierung – Fortschreibung – Planstand – Online-Angebot

Abstract

Landscape master planning (sometimes known as landscape framework planning) is one of the main spatial planning instruments of nature conservation and landscape management in Germany. In order to meet the legal and planning requirements, regular updating of the plans is necessary in addition to area-wide implementation. At the same time, the progressing digitisation of planning processes makes it increasingly important to provide planning documents quickly and in a user-friendly manner. To determine the resulting need for action, the current status of landscape master planning in Germany was evaluated. The study found a major need for action with regard to the updating and digital provision of landscape master plans. The great majority of regions exceed a planning horizon of 10 years. Major shortcomings were also found with regard to the digitisation of landscape master planning: Despite existing infrastructure, only a quarter of the regions have up-to-date online provision with digital map applications and freely accessible geodata.

Landscape master plan – Landscape planning – Digitisation – Update – Status of plan – Online provision

Inhalt

1 Einleitung

2 Gesetzliche Grundlagen und Integrationsmodelle

3 Untersuchungsrahmen und Methodik

4 Übersicht und Vergleich der aktuellen Planungen

4.1 Regionen der Landschaftsrahmenplanung

4.2 Aufstellung, Fortschreibung und Aktualisierung

4.3 Planstand

4.4 Digitale Angebote

5 Fazit

6 Literatur

Dank

1 Einleitung

Die Landschaftsrahmenplanung zählt zu den wesentlichen planerischen Instrumenten des vorsorgenden Naturschutzes. Durch eine integrierte Betrachtung sollen Landschaftsrahmenpläne (LRP) den Schutz und die Entwicklung von Natur und Landschaft für Teilbereiche eines Landes sicherstellen. Solche vorausschauenden Planwerke gewinnen insbesondere zu Zeiten des Klimawandels, vermehrt auftretender Hochwasserereignisse und eines signifikanten Biodiversitätsverlusts an Bedeutung. Aus planerischer Sicht sollten LRP deshalb stets die aktuelle Bestandssituation widerspiegeln und bewerten sowie zeitnah auf Veränderungen in der Landschaft mit einer Anpassung der entsprechenden Planaussagen reagieren.

Bisher waren die Länder einzig dazu verpflichtet, die Landschaftsrahmenplanung in geeigneter Form umzusetzen. Eine verbindliche Fortschreibungsfrist und damit regelmäßige Aktualisierung der Planwerke war nicht vorgesehen. Dies änderte sich mit der zum 1. März 2022 in Kraft getretenen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Nunmehr sieht das Gesetz eine Fortschreibungspflicht mindestens alle zehn Jahre für LRP vor (§ 10 Abs. 4 BNatSchG). Neben der Erarbeitung aktueller Pläne der Landschaftsrahmenplanung sollten außerdem deren Bereitstellung, Nutzung und Verwertbarkeit gewährleistet werden. Speziell Webseiten und frei zugängliche Geoportale bieten eine gute Ausgangslage, um Planungsinformationen barrierearm zugänglich und einsehbar zu machen. Komplettiert wird dies bestenfalls durch eine offene Bereitstellung zugehöriger Geodaten, die in entsprechende Software eingebunden und hinsichtlich landschaftsplanerischer Fragestellungen ausgewertet werden können.

Ausgehend von den genannten Anforderungen soll eine Bilanz gezogen werden: Wie steht es um die Aktualität der Landschaftsrahmenplanung in Deutschland? Und wie groß ist der Handlungsbedarf in Bezug auf Aktualität, Fortschreibung und Digitalisierung?

2 Gesetzliche Grundlagen und Integrationsmodelle

Die Landschaftsrahmenplanung ist seit 1976 im BNatSchG verankert. Als landschaftsplanerisches Instrument sollen LRP die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege für Teilbereiche eines Landes darstellen (§ 10 Abs. 1 BNatSchG). Ausgehend von der letzten Änderung des Gesetzes sind LRP nunmehr alle 10 Jahre fortzuschreiben (§ 10 Abs. 4 BNatSchG) und landschaftsplanerische Inhalte eigenständig zu erarbeiten und darzustellen (§ 10 Abs. 5 BNatSchG).

Obgleich die Aufstellung von LRP in Deutschland obligatorisch ist, gestattet § 10 Abs. 3 BNatSchG unterschiedliche Ausgestaltungsformen der Landschaftsrahmenplanung (vgl. Lipp 2016; Schmidt 2018). Grundlegend kann zwischen der direkten Integration der Inhalte in die überörtliche Gesamtplanung (sog. Primärintegration) und der eigenständigen und vorauslaufenden Aufstellung eines LRP mit anschließender Integration (sog. Sekundärintegration) unterschieden werden. Laut den Naturschutzgesetzen der Länder sehen aktuell nur das Land Hessen sowie der Freistaat Bayern eine Primärintegration für die überörtliche Landschaftsplanung vor (Mitschang 2022; Kasten 1).

Kasten 1: Landschaftsrahmenplanung in Bayern und Hessen.
Box 1: Landscape master planning in Bavaria and Hesse.

Der Freistaat Bayern plant laut Art. 4 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) ohne verbindlichen Fachbeitrag zur Landschaftsrahmenplanung. Zur Stärkung landschaftsplanerischer Inhalte auf Ebene der Regionalplanung erprobte Bayern dennoch informelle Fachbeiträge für die Regionalplanung: Zwischen 1997 und 2008 wurden für 6 der 16 Planungsregionen sog. Landschaftsentwicklungskonzepte (LEK) erarbeitet (BLfU 2021). Weiterführend kam es 2011 innerhalb eines Pilotprojekts zur Erstellung eines Landschaftsrahmenplans (LRP) für die Planungsregion „Donau Wald“. Da Bayern jedoch die Erstellung von LRP nicht gesetzlich vorsieht und der Konkretisierungsgrad teilweise von den Anforderungen nach § 10 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) abweicht, werden für die hier vorliegende Untersuchung die Regionalpläne mit primärintegrierten Inhalten der Landschaftsplanung zugrunde gelegt.

Im Gegensatz dazu sah das Land Hessen noch bis Mitte der 1990er-Jahre die Aufstellung von LRP vor (§ 4 Hessisches Naturschutzgesetz – HENatG in der Fassung von 1994). Die daraus entwickelten LRP wurden im Jahr 2018 durch den § 6 Abs. 1 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) abgelöst. Seitdem werden die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen von Naturschutz und Landespflege im hessischen Landschaftsprogramm als Bestandteil des Landesentwicklungsplans dargestellt. Hessen hat somit nur eine zweistufige Landschaftsplanung mit einer einzigen, landesweiten Planungsregion zur Umsetzung der Landschaftsrahmenplanung.

Weiterführend sind hinsichtlich der Ausführungsart der Landschaftsrahmenplanung folgende Bestimmungen zu beachten: Von der Aufstellung eines LRP kann abgesehen werden, wenn der Konkretisierungsgrad des Landschaftsprogramms den Anforderungen und Inhalten eines LRP entspricht (§ 10 Abs. 2 BNatSchG). Entsprechende Regelungen finden sich in den Naturschutzgesetzen der Stadtstaaten und des Saarlands. In Brandenburg und Sachsen-Anhalt ist es zudem möglich, von der Aufstellung eines LRP abzusehen, wenn ein flächendeckender örtlicher Landschaftsplan aufgestellt wurde und dieser gleichzeitig die Funktion des LRP übernimmt (vgl. § 4 Abs. 4 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz − BbgNatSchAG). Ebenso können die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen von Naturschutz und Landespflege bei entsprechender Gesetzeslage durch einen Schutzgebietsplan dargestellt werden (vgl. § 4 Abs. 2 BbgNatSchAG).

3 Untersuchungsrahmen und Methodik

In der vorliegenden Untersuchung wurde die Landschaftsrahmenplanung in der Bundesrepublik Deutschland betrachtet. Für eine flächendeckende Auswertung mussten die gegebenen Rahmenbedingungen teilweise generalisiert und die beiden unterschiedlichen Integrationsmodelle einander gleichgesetzt werden. Diese Vorgehensweise ist der Tatsache geschuldet, dass nicht jedes Land ein eigenständiges Planwerk der Landschaftsrahmenplanung vorsieht bzw. vorschreibt. Gleichzeitig variiert die Planungsebene zur Erarbeitung landschaftsplanerischer Inhalte in den Ländern. Die nachfolgende Betrachtung umfasst deshalb alle sekundärintegrierten Planwerke der Landschaftsplanung mit der Funktion eines LRP sowie die primärintegrierten Planwerke in Bayern und Hessen (Abb. 1).

/fileadmin/magazines/naturundlandschaft/current/2023_05/images/NuL_05_2023_Taiber_01_NEU.jpg _02-Taiber_ID16
Abb. 1: Ausführung der Landschaftsrahmenplanung in Deutschland (Stand: 30.6.2022).
Fig. 1: Execution of landscape master planning in Germany (status: 30.6.2022).

Ausgangspunkt der Erhebung war das Landschaftsplanverzeichnis des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), das einen tabellarischen Überblick der an das BfN gemeldeten LRP mit Titel, zugehöriger Region und den Planungsständen bietet. Aufbauend auf dieser Struktur wurden alle Regionen hinsichtlich aktueller Planwerke überprüft sowie die Planungsträger und nicht aufgelisteten Planwerke ergänzt. In einer internetgestützten Recherche erfolgte anschließend die vollständige Erhebung hinsichtlich des Aufstellungsjahrs, des aktuellen Planstands mit jeweiligen Fortschreibungen, des Online-Angebots zum Planwerk sowie zugehöriger Geodaten. Angaben, die nicht online verfügbar waren, wurden bei den jeweiligen Planungsträgern eingeholt. Die Erhebung umfasst alle Pläne, die bis einschließlich 30.6.2022 fertiggestellt bzw. rechtskräftig wurden.

Pläne können entweder als Erst- oder Neuaufstellung vorliegen. Eine Erstaufstellung verweist darauf, dass es sich um das erste Aufstellungsverfahren oder den ersten umgesetzten Plan im entsprechenden Gebiet handelt. Im Falle einer Neuaufstellung wird ein neues Aufstellungsverfahrens eingeleitet und ein neuer Plan erarbeitet. Der zuvor bestehende Plan verliert nach Abschluss des Verfahrens seine Verbindlichkeit. Ein Änderungsverfahren hingegen führt zur Überarbeitung des bestehenden Plans, wodurch eine Aktualisierung ausgelöst wird und der Plan seine Verbindlichkeit behält. Durch eine Gesamtfortschreibung oder gesamtheitliche Fortschreibung wird ein aufgestellter Plan vollständig und umfassend überarbeitet. Von einer Teilfortschreibung wird gesprochen, wenn nur einzelne Themen oder spezifische Kapitel überarbeitet werden. Zusätzlich finden sich auch Änderungen, bei denen sich nur einzelne Darstellungen im Planwerk ändern. In der Praxis lassen sich Teilfortschreibung und Änderung jedoch nicht immer eindeutig voneinander unterscheiden und werden in dieser Betrachtung einander gleichgesetzt.

Die gesammelten Informationen dieser Auswertungen können auf der Website des BfN im Themenbereich „Planung und Prüfung“ eingesehen werden (https://bfn.de/landschaftsplanverzeichnis). Die Überführung der gesammelten Informationen in eine digitale Kartenanwendung befindet sich aktuell im Aufbau.

4 Übersicht und Vergleich der aktuellen Planungen

4.1 Regionen der Landschaftsrahmenplanung

Die Landschaftsrahmenplanung ist prinzipiell für Teilbereiche eines Landes aufzustellen (§ 10 Abs. 1 BNatSchG) und es obliegt den Ländern, die Zuständigkeiten und Verfahren zur flächendeckenden Umsetzung zu regeln. Dabei orientieren sich die Bundesländer überwiegend am Aufbau der Regionalplanung (bspw. Baden-Württemberg und Sachsen), wodurch Planwerke entstehen, die in der Regel flächenmäßig deckungsgleich mit den Regionalplänen sind. Niedersachsen orientiert sich vornehmlich an den administrativen Grenzen der Landkreise, während die Landschaftsprogramme der Stadtstaaten und des Saarlands die Funktion des LRP übernehmen. In Nordrhein-Westfalen werden bei der Erstellung der Fachbeiträge die Regierungsbezirke zugrunde gelegt, wodurch auf die 14 Planungsregionen der Regionalplanung nur 8 Regionen der Landschaftsrahmenplanung fallen. Im Folgenden werden deshalb als Regionen der Landschaftsrahmenplanung jene Raumeinheiten benannt, für die nach § 10 Abs. 5 BNatSchG ein eigenständiger LRP aufzustellen ist.

Demnach existieren in Deutschland aktuell 177 Regionen mit Auftrag, die Landschaftsrahmenplanung in entsprechender Form umzusetzen. Davon wenden 158 Regionen das Modell der Sekundärintegration an. Mit aufgenommen sind dabei die 5 Landschaftsprogramme der 3 Stadtstaaten (Bremen ist aufgeteilt in den Teil „Stadtgemeinde Bremen“ und den Teil „Bremerhaven“) und des Saarlands, die zwei Schutzgebietspläne des Nationalparks „Unteres Odertal“ und des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“ sowie die 4 Landschaftspläne der Städte Frankfurt (Oder), Potsdam, Cottbus und Magdeburg.

Die Regionen variieren in ihrer Flächengröße zwischen 210 km2 und 5.200 km2 . Im bundesweiten Durchschnitt haben die Regionen eine Flächengröße von ca. 3.100 km2 . Regionen mit Sekundärintegration (∅ ca. 2.600 km2) fallen im Vergleich zur Primärintegration (∅ ca. 4.500 km2) deutlich kleiner aus, was auf die großflächigen Planungsregionen in Bayern und Hessen zurückzuführen ist (Tab. 1).

Primärintegration Sekundärintegration Gesamt
Zahl der Regionen
N = 19
N = 158
N = 177
Größe der Planungsregion (Ø)
ca. 4.500 km²
ca. 2.600 km²
ca. 3.100 km²
Aufgestellte Pläne
19 (100 %)
153 (97 %)
172 (97 %)
Planungsregionen mit Planstand ab 2012 Erfüllung der 10-jährigen Fortschreibungspflicht
19 (100 %)
50 (32 %)
69 (40 %)
ca. 91.700 km² (100 %)
ca. 102.400 km² (39 %)
ca. 194.100 km² (55 %)
Bereitstellung des vollständigen Planwerks im Dokumentenformat
19 (100 %)
79 (50 %)
98 (55 %)
Kartenanwendungen mit landschaftsplanerischen Darstellungen
19 (100 %)
23 (15 %)
42 (24 %)
Verfügbarkeit freier Geodaten: WMS, WFS, XML-Datei
19 (100 %)
24 (15 %)
43 (24 %)
Tab. 1: Übersicht zur Anzahl und Größe der Regionen, zum aktuellen Planstand von Landschaftsrahmenplänen sowie zu den digitalen Angeboten der Regionen differenziert nach Integrationsmodell (Stand: 30.6.2022).
Table 1: Overview of the amount and size of the regions, current plan status of landscape master plans and digital services of the regions according to the integration model (status: 30.6.2022).

Im vergangenen Jahrzehnt entfallene Regionen sind u. a. die drei hessischen Regionen auf Ebene der Regionalplanung durch Umstellung auf eine zweistufige Landschaftsplanung sowie drei kleinräumige Regionen in Sachsen-Anhalt im Zuge der Neuaufstellung des LRP „Altmarkkreis-Salzwedel“ (ehemalige Regionen der LRP „Gardelegen“, „Klötze“ und „Salzwedel“). In absehbarer Zukunft wird zudem der baden-württembergische LRP „Donau-Iller“ entfallen. Der landesübergreifende Planungsverband hat sich 2016 für die ausschließliche Anwendung der bayerischen Rechtsprechung mit Primärintegration entschieden. In der aktuell laufenden Gesamtfortschreibung wird der noch gültige LRP in den Regionalplan integriert; er verliert nach Abschluss des Verfahrens seine Gültigkeit (Regionalverband Donau-Iller 2016).

4.2 Aufstellung, Fortschreibung und Aktualisierung

Von den 177 Regionen sind 172 beplant und es liegen behördenverbindliche Planwerke vor. Derzeitig liegt kein LRP vor für die Region des Regionalverbands „Bodensee-Oberschwaben“, für die Landkreise „Märkisch-Oderland“ sowie „Lüchow-Dannenberg“, für eine Teilfläche des Landkreises „Harz“ um Quedlinburg sowie für die Region „Hochsauerlandkreis und Kreis Soest“ (Abb. 2, links). Die Planungsträger dieser Regionen sehen eine Erstaufstellung durch entsprechende Beschlüsse vor. Für zwei Regionen liegen bereits erste Entwürfe vor, in einer Region wurde die Planung in Auftrag gegeben und eine Region hat die Aufstellung in ihre Haushaltsplanung aufgenommen.

/fileadmin/magazines/naturundlandschaft/current/2023_05/images/NuL_05_2023_Taiber_02_NEU.jpg _02-Taiber_ID18
Abb. 2: Stand der Landschaftsrahmenplanungen in Hinblick auf beplante Regionen sowie die Aktualität der Planwerke (blau hervorgehoben) (Stand: 30.6.2022).
Fig. 2: Status of landscape master planning with regard to planned regions as well as updating of the plans (highlighted in blue) (status: 30.6.2022).

Die Erst- oder Neuaufstellung der aktuell gültigen Pläne erfolgte überwiegend in den 1990er-Jahren, wobei wiederum mehr als ein Drittel der Planwerke in der Zeitspanne von 1995 bis 1999 aufgestellt wurde. Seitdem wurden durchschnittlich zwei Pläne pro Jahr erst- oder neuaufgestellt (Abb. 3). Im Ländervergleich haben Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein flächenmäßig die jüngsten Neu-/Erstaufstellungen. Ein erhebliches Gefälle zwischen den Jahren der Aufstellung findet sich in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Brandenburg. Die bayerischen Regionalpläne wurden größtenteils vor 1990 aufgestellt, wodurch das Bundesland neben Thüringen die ältesten Aufstellungsjahre aufweist (Abb. 4 oben).

/fileadmin/magazines/naturundlandschaft/current/2023_05/images/NuL_05_2023_Taiber_03.jpg _02-Taiber_ID19
Abb. 3: Aufstellungsjahr, letzte Fortschreibung und aktueller Planstand von Landschaftsrahmenplänen in Fünfjahresabschnitten (Stand: 30.6.2022).
Fig. 3: Year of preparation, last update and current status of landscape master plans in five-year sections (status: 30.6.2022).

Zum Zeitpunkt der Auswertung arbeiten neun Regionen an einer Neuaufstellung. Eine Neuaufstellung erfolgt für drei brandenburgische, drei niedersächsische und zwei sachsen-anhaltische LRP sowie für den Teil Bremerhaven des Landschaftsprogramms Bremen. Begründet wurden diese Neuaufstellungen durch veraltete Planstände oder planerische Erfordernisse wie bspw. die Berücksichtigung des Landschaftswandels, die Klimafolgenanpassung oder eine grundlegende Überarbeitung des Biotopverbunds (vgl. Landkreis Havelland 2014; MELUND 2020). Mit Ausnahme des LRP „Osterburg“ sind die bestehenden Pläne dieser Regionen über 20 Jahre alt.

Zur Aktualisierung der Pläne besteht neben einer Neuaufstellung auch die Möglichkeit einer gesamtheitlichen Fortschreibung oder einer Teilfortschreibung ausgewählter Planinhalte. Von den aktuell aufgestellten Plänen sind 59 (teil)fortgeschrieben. Dabei verfügen einige Regionen sowohl über eine gesamtheitliche Fortschreibung als auch über eine Teilfortschreibung, wodurch insgesamt 35 Planwerke fortgeschrieben und 28 Planwerke teilfortgeschrieben wurden (Tab. 2). Während primärintegrierte Planwerke regelmäßig in Teilfortschreibungen aktualisiert werden und teilweise bereits das 20. Änderungsverfahren durchlaufen haben, werden LRP nur in wenigen Fällen teilfortgeschrieben. Auch die gesamtheitliche Fortschreibung eigenständiger Pläne der Landschaftsrahmenplanung ist eher selten und wurde aktuell nur in 5 Bundesländern angewendet. Die einzigen Länder mit flächendeckenden Fortschreibungen sind Bayern, Hessen sowie Mecklenburg-Vorpommern (Abb. 4, unten).

/fileadmin/magazines/naturundlandschaft/current/2023_05/images/NuL_05_2023_Taiber_04_NEU.jpg _02-Taiber_ID20
Abb. 4: Überblick zur Landschaftsrahmenplanung in Deutschland: Aufstellungsjahr und Fortschreibung der Planwerke (Stand: 30.6.2022).
Fig. 4: Overview of landscape master planning in Germany: Year of preparation and update of the plans (status: 30.6.2022).
Planungsregionen [Anzahl] Aufgestellte Pläne [Anzahl] Pläne mit FS [Anzahl] Pläne mit TFS [Anzahl] Aktualisierung in Bearbeitung [Anzahl] Ältester Plan [Jahr] Aktuellster Plan [Jahr]
Primärintegration
BY
18
18
3
18
10
2015
2022
HE
1
1
1
2021
Sekundärintegration
BB
22
21
4
5
1996
2021
BE
1
1
2016
BW
12
11
2
4
1985
2020
HB
2
2
1
1991
2015
HH
1
1
1
2021
MV
4
4
4
2007
2011
NI
52
51
16
5
13
1986
2022
NW
8
7
1
2009
2020
RP
5
5
2009
2010
SH
3
3
2020
2020
SL
1
1
2009
2009
SN
4
4
2
2007
2019
ST
39
38
6
1
3
1992
2021
TH
4
4
1994
1994
Gesamt
177
172
35
28
37
1985
2022
FS = Fortschreibung, TFS = Teilfortschreibung/Änderung
BB = Brandenburg, BE = Berlin, BW = Baden-Württemberg, BY = Bayern, HB = Bremen, HE = Hessen, HH = Hamburg, MV = Mecklenburg-Vorpommern, NI = Niedersachsen, NW = Nordrhein-Westfalen, RP = Rheinland-Pfalz, SH = Schleswig-Holstein, SL = Saarland, SN = Sachsen, ST = Sachsen-Anhalt, TH = Thüringen
Tab. 2: Länderübersicht mit Angaben zur Anzahl der aufgestellten Landschaftsrahmenpläne und zum Stand der Planung sowie mit Jahresangaben zum jeweils ältesten und aktuellsten Plan (Stand: 30.6.2022).
Table 2: Regional state (Land) overview with details on the number of landscape master plans drawn up, on the status of planning and on the year of the oldest and most recent plan in each case (status: 30.6.2022).

Die Fertiggestellung der Fortschreibungen erfolgte nach 2000, die meisten nach 2015 (Abb. 3). In den Begründungen zu den (Teil)fortschreibungen findet sich in jeder fünften das Thema „Biotopverbund“, in jeder sechsten das Thema „Windenergie“ und in jeder achten eine Überarbeitung einzelner Schutzgüter. Jede zehnte (Teil)fortschreibung wurde durch eine Anpassung der Landschaftsbildbewertung oder Überarbeitung der Entwicklungskonzeption ausgelöst. Nur vereinzelt sind Themen wie geänderte gesetzliche Vorgaben, Auswirkungen des Klimawandels, Schutzgebiete sowie Vorgaben des Landschaftsprogramms Auslöser für eine (Teil)fortschreibung.

Ein Verweis auf die Neuregelungen des BNatSchG zur zehnjährigen Fortschreibungspflicht findet sich in keinem der laufenden Fortschreibungsverfahren. Hierbei ist auch festzuhalten, dass nur für die LRP „Havelland“, „Stadt Dessau“ und „Wolfsbüttel“ sowie für den Fachbeitrag „Oberes Elbtal/Osterzgebirge“ weniger als zehn Jahre zwischen Aufstellung und Fortschreibung liegen. Bei der überwiegenden Anzahl an sekundärintegrierten Plänen mit Fortschreibung erfolgt eine Aktualisierung deutlich später und in mehreren Fällen erst nach über 20 Jahren.

4.3 Planstand

Als Planstand wird im Folgenden jenes Jahr betrachtet, in dem ein Planwerk zuletzt aufgestellt oder aktualisiert bzw. fortgeschrieben wurde. Er bildet somit den aktuellen Stand der Landschaftsrahmenplanung in Deutschland ab. Die Bundesländer mit den flächendeckend aktuellsten Planständen sind Hamburg und Schleswig-Holstein. Für das hamburgische Landschaftsprogramm wurde im Dezember 2021 die 159. Änderung beschlossen und die drei LRP für Schleswig-Holstein wurden als Neuaufstellung zeitgleich im Jahr 2020 bekannt gemacht. Daran schließen mit einen Planstand nach 2015 die primärintegrierten LRP in Bayern sowie das Landschaftsprogramm als Teil des Landesentwicklungsplans in Hessen an. Bundesländer mit überwiegendem Planstand nach 2011 sind Berlin, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Neben Sachsen-Anhalt weist insbesondere Thüringen flächenmäßig die Regionen mit den ältesten Planständen auf.

In Hinblick auf die gesetzliche Fortschreibungspflicht (vgl. § 10 Abs. 4 BNatSchG) und mit Bezugsjahr 2012 ist festzuhalten, dass derzeitig 40 % der Regionen bzw. 55 % der Bundesfläche formal dieser Anforderung genügen (Abb. 2 rechts). Bei Betrachtung der Länder mit Sekundärintegration sind nur 41 Pläne (dies entspricht 29 % der Regionen) nicht älter als zehn Jahre. Insgesamt erreichen fünf Bundesländer einen hundertprozentigen Erfüllungsgrad und drei weitere Länder können zumindest für die Hälfte ihrer Regionen einen Planstand nach 2012 vorweisen (Abb. 5).

/fileadmin/magazines/naturundlandschaft/current/2023_05/images/NuL_05_2023_Taiber_05.jpg _02-Taiber_ID22
Abb. 5: Erfüllung der zehnjährigen Fortschreibungspflicht von Landschaftsrahmenplänen in Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen nach § 10 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) differenziert nach Integrationsmodell (Primär- und Sekundärintegration) und in den einzelnen Ländern (Stand: 30.6.2022).
Fig. 5: Fulfillment of the ten-year update obligation of landscape master plans with regard to the legal requirements under Section 10 (4) of the German Federal Nature Conservation Act (BNatSchG) according to the integration model (primary or secondary integration) and in Germany's individual regional states (status: 30.6.2022).

Bei ausschließlicher Betrachtung aktueller Planwerke hinsichtlich ihrer räumlichen Verteilung liegt eine hohe Anzahl innerhalb der deutschen Metropolregionen. Speziell die Metropolregionen „Stuttgart“ und „Hamburg“ aber auch „Bremen-Oldenburg“ und „Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg“ verfügen mehrheitlich über Planungen mit Planstand nach 2012 oder eine Fortschreibung befindet sich in Bearbeitung (Abb. 6). Dabei tendieren kleinräumige Regionen zu veralteten Planständen und eine Aktualisierung der Landschaftsrahmenplanung erfolgt in der Regel seltener als in großflächigen Regionen. Insgesamt variiert das Alter äußerst stark und es lassen sich ähnliche räumliche Ungleichheiten wie bei der überörtlichen Raumplanung feststellen (BBSR 2020).

/fileadmin/magazines/naturundlandschaft/current/2023_05/images/NuL_05_2023_Taiber_06.jpg _02-Taiber_ID23
Abb. 6: Aktueller Stand der Landschaftsrahmenplanung in Deutschland (Stand: 30.6.2022).
Fig. 6: The current status of landscape master planning in Germany (status: 30.6.2022).

4.4 Digitale Angebote

Neben den fachlichen Anforderungen und der inhaltlichen Weiterentwicklung der Landschaftsrahmenplanung stellt auch die zunehmende Digitalisierung im Planungssektor neue Ansprüche an die Landschaftsplanung. Dabei rücken die Umsetzung digitaler Bürgerbeteiligungsverfahren im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG), die Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Union(INSPIRE) und die Arbeit mit objektorientierten Datenstandards zum verlustfreien Austausch von Plänen (Schlaugat et al. 2023) in das Handlungsfeld der Landschaftsplanung. Ausgangspunkt dieser Entwicklung ist bereits heute die internetgestützte Bereitstellung von Planunterlagen und -daten.

In Deutschland stehen Planungsinformationen auf kommunalen, regionalen und länderbehördlichen Webseiten zur Verfügung. Dieses Online-Angebot besteht vornehmlich aus einem kurzen Erläuterungstext zur Aufgabe und Funktion der Landschaftsrahmenplanung, einem Verweis auf die gesetzlichen Grundlagen sowie einem Überblick zum Stand der Planung. In der Regel werden auch Kontaktpersonen oder zuständige Institutionen benannt. Ein solches Online-Angebot liegt derzeitig in 107 Regionen (60 %) vor. Davon bieten wiederum 98 Planungsträger den direkten Download aller Planungsdokumente im Dokumentenformat (PDF) an (Abb. 7 links). Ein fehlendes Online-Angebot in 40 % der Regionen korreliert zudem häufig mit einem veralteten Planstand: Von den 70 Regionen ohne Online-Angebot haben 59 Pläne einen Planstand vor 2000.

/fileadmin/magazines/naturundlandschaft/current/2023_05/images/NuL_05_2023_Taiber_07_NEU.jpg _02-Taiber_ID24
Abb. 7: Bereitstellung und Verfügbarkeit von Landschaftsrahmenplänen als Online-Angebot (blau hervorgehoben; Stand: 30.6.2022).
Fig. 7: Provision and accessibility of landscape master plans in online formats (highlighted in blue; status: 30.6.2022).

Einige Planungsträger bieten zusätzlich Kartendienste oder eine Web-GIS-Anwendung an, die entweder direkt in die Webseite eingebunden sind oder auf die verwiesen wird. Diese ermöglichen eine georeferenzierte Darstellung der erarbeiteten landschaftsplanerischen Inhalte. In die Untersuchung wurden sowohl die kommunalen und regionalen Kartenanwendungen als auch die Geoportale der Länder aufgenommen. Dabei wurde betrachtet, ob mindestens eine thematische Plandarstellung aus dem LRP (ausgenommen nachrichtliche Übernahmen, insbesondere geschützte Bereiche nach Naturschutzrecht) in den Kartendienst eingelesen werden kann. Während aktuell zwar ca. 86 % der Regionen über eine entsprechende Kartenanwendung verfügen, bieten nur ca. ein Viertel der Kartendienste die Einbindung und Darstellung landschaftsplanerischer Inhalte und Pläne (Abb. 7 Mitte).

Zur eigenen Verwendung und Nutzung der Geofachdaten im Sinne der INSPIRE-Richtlinie können zudem die Planinhalte der LRP als freie Geodaten bereitgestellt werden. Diese potenziell verfügbaren Geofachdaten wurden in diesem Fall jedoch nicht auf ihre INSPIRE-Konformität geprüft, sondern einzig auf eine Bereitstellung der Planinformationen als WMS-/WFS-Dienst oder als XML-Datei. Eine solche Bereitstellung erfolgt derzeit für nur 24 % der Regionen (Abb. 7 rechts).

Die digitalen Angebote der Länder zeigen ein ähnliches Bild wie der aktuelle Planstand der Landschaftsrahmenplanung: Die Länder Bayern, Schleswig-Holstein und Sachsen sowie die Stadtstaaten Hamburg und Berlin verfügen über das umfassendste Angebot hinsichtlich digitaler Bereitstellung und Verfügbarkeit der LRP. Gleiches gilt für die Regionen um Stuttgart, Bremen und Hannover. Jedoch korrespondiert ein aktueller Planstand der Landschaftsrahmenplanung nicht immer mit einem umfangreichen digitalen Angebot (bspw. Nordrhein-Westfalen). Der überwiegende Teil der deutschen Regionen verfügt aktuell über ein unzureichendes digitales Angebot der LRP.

5 Fazit

Die Auswertung des aktuellen Stands der Landschaftsrahmenplanung zeigt einen erwartungsgemäß heterogenen Zustand hinsichtlich Aufstellung, Fortschreibung und Aktualisierung der Pläne. Während einige Regionen über sehr aktuelle Pläne verfügen, überschreitet der überwiegende Teil der Regionen den zehnjährigen Planungshorizont. Besonders kritisch sind Regionen mit einem Planstand vor 2000 zu bewerten. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass keine oder kaum landschaftsplanerische Aussagen zu aktuellen Herausforderungen − z. B. Anpassung an den Klimawandel, Ausbau erneuerbarer Energien − enthalten sind. Dies schränkt die Verfügbarkeit und Qualität landschaftsplanerischer Aussagen für die Integration in die Regionalplanung sowie als Grundlage für die örtliche Landschaftsplanung deutlich ein. Um ihrer Funktion als vorsorgeorientiertes Planungsinstrument nachzukommen, sind Pläne regelmäßig auf Fortschreibungsbedarf zu prüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.

Gleichzeitig kommt es seit 2005 zu einer steigenden Anzahl an abgeschlossenen Fortschreibungen. Speziell die Thematik Windenergie sowie der Biotopverbund sind die häufigsten Auslöser einer Fortschreibung. Damit reagiert die Landschaftsrahmenplanung auf aktuelle Herausforderungen und geänderte Rahmenbedingungen. Zukünftige Fortschreibungen sollten sich neben der Integration neuer Inhalte auch immer mit bestehenden Elementen auseinandersetzen. Durch die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Umweltgütern wird in der Regel eine Neubewertung unabdingbar. Bei einer deutlichen Überschreitung des zehnjährigen Planungshorizonts ist daher regelmäßig eine Neuaufstellung in Betracht zu ziehen, um alle landschaftsplanerischen Belange gesamtheitlich fortzuschreiben.

Hinsichtlich der Verfügbarkeit und des Angebots digitaler Informationen und Planungsdaten zeichnen sich ebenfalls räumliche Ungleichheiten ab. Mit Blick auf die zunehmende Bedeutung digitaler Planungsprozesse besteht für die Landschaftsrahmenplanung ein deutlicher Handlungsbedarf, ihre Inhalte frei zugänglich und verlustfrei an die Raumordnung bzw. Planungen Dritter übergeben zu können (vgl. Schlaugat et al. 2023). Der Ausbau digitaler Angebote bietet sich darüber hinaus zur Beschleunigung von Planverfahren an. Diese haben im vergangenen Jahrzehnt zunehmend an Komplexität und Dauer gewonnen. Durch eine barrierefreie Online-Beteiligung und eine technisch gestützte Verarbeitung und Auswertung von Stellungnahmen lassen sich Potenziale für den gesamten Planungsprozess ableiten.

Zukünftig spielt neben der Verfügbarkeit planungsbezogener Informationen auch deren Verwertbarkeit eine entscheidende Rolle. Im digitalen Raum gewinnen Datenformate für die internetgestützte Bereitstellung sowie mögliche Implementierung in andere Planungsverfahren der Raum- und Fachplanung an Bedeutung. Bei der künftigen Erstellung und Fortschreibung von LRP sind deshalb zu Beginn des Planprozesses auch entsprechende Zielformate zu berücksichtigen. Im Speziellen wird für die Landschaftsplanung ab Februar 2023 die Anwendung des Datenaustauschstandards XPlanung verpflichtend (IT-Planungsrat 2017). Die aktuelle Spezifikation wird von der Leitstelle XPlanung/XBau zur Verfügung gestellt und erhielt durch Version 6.0 eine umfassende Erweiterung und Anpassung der landschaftsplanerischen Inhalte (Leitstelle XPlanung 2022; Schlaugat et al. 2023). Der Standard zielt dabei auch auf die Beschleunigung von Planungsverfahren, wodurch weitere Synergieeffekte für eine aktuelle, digitale Landschaftsrahmenplanung in Deutschland geschaffen werden.

6 Literatur

  BBSR/Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.) (2020): Wie aktuell sind die Raumordnungspläne in Deutschland? Eine bundesweite Analyse der Landes- und Regionalpläne. BBSR-Analysen KOMPAKT 03/2020. BBSR. Bonn: 16 S.

  BLfU/Bayerisches Landesamt für Umwelt (2021): Planungsebenen − Integration der Landschaftsplanung in die Räumliche Gesamtplanung. Regionale Ebene: Landschaftsentwicklungskonzept. https://www.lfu.bayern.de/natur/landschaftsplanung/planungsebenen/index.htm (aufgerufen am 22.3.2022).

  IT-Planungsrat (2017): Standardisierungsagenda: Austausch im Bau- und Planungsbereich. 24. Sitzung. Beschluss 2017/37. https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2017-37 (aufgerufen am 6.2.2023).

  Landkreis Havelland (2014): Landkreis Havelland. Landschaftsrahmenplan. Entwurf. Stand: Juli 2014. Landkreis Havelland: 1 S.

  Leitstelle XPlanung (Hrsg.) (2022): Objektartenkatalog XPlanung 6.0. 24.1.2022. Leitstelle XPlanung. Hamburg: 150 S.

  Lipp T. (2016): Landschaftsrahmenplan. In: Riedel W., Lange H. et al. (Hrsg.): Landschaftsplanung. 3. Aufl. Springer. Berlin: 237 – 249.

  MELUND/Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.) (2020): Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I. Kreisfreie Stadt Flensburg. Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg. Neuaufstellung 2020. MELUND. Kiel: 277 S.

  Mitschang S. (2022): Die überörtliche Landschaftsplanung und ihre Rechtsbeziehung zur Raumordnungsplanung. ZfBR − Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 45(8): 742 –760.

  Regionalverband Donau-Iller (2016): TOP 4. Fortschreibung des Regionalplans – Freiraumkonzept und Integration des Landschaftsrahmenplans (2016-03VV-1178). Beschluss auf der Sitzung der Verbandsversammlung am 13.12.2016 in Erbach. Unveröff. Regionalverband Donau-Iller. Ulm: 4 S.

  Schlaugat J., Pietsch M. et al. (2023): Das neue Fachdatenmodell Landschaftsplanung im Standard XPlanung – ein Beitrag für den verlustfreien Datenaustausch. Natur und Landschaft 98(2): 58 – 65.

  Schmidt C. (2018): Landschaftsplanung. In: ARL − Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.): Handwörterbuch der Stadt- und Raumplanung. ARL. Hannover: 1.355 – 1.366.

Dank

Ich möchte mich recht herzlich für die umfangreichen Vorarbeiten als Grundlage der Aktualisierung des Landschaftsplanverzeichnisses bei Jens Schiller und Melanie Mewes bedanken. Florian Mayer danke ich für die fachlichen Hinweise und inhaltlichen Anregungen. Bedanken möchte ich mich auch bei den beiden anonymen Gutachterinnen/Gutachtern sowie Dr. Ulrich Sukopp für Literaturhinweise und hilfreiche Anmerkungen. Ganz besonders bedanke ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung, in Planungsverbänden und Planungsbüros, die zur Aktualität des Landschaftsplanverzeichnisses beigetragen haben. Das BfN nimmt auch zukünftig gerne alle Informationen über aktuelle Planungsverfahren entgegen.

Zurück zum Artikel

Benedikt Taiber, M. Sc.

Bundesamt für Naturschutz

Fachgebiet II 4.1 „Landschaftsplanung, räumliche Planung und Siedlungsbereich“

Alte Messe 6

04103 Leipzig

E-Mail: benedikt.taiber@bfn.de

Jahrgang 1994; Studium der Landschaftsarchitektur an der Technischen Universität (TU) Dresden (2015 – 2021) mit den Schwerpunkten Landschafts- und Bauleitplanung, Gewässerentwicklung und naturnaher Wasserbau; Masterarbeit über das Gewässerrandstreifenprogramm Landkreis Meißen; seit 2021 wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundesamt für Naturschutz in Leipzig im Fachgebiet II 4.1 „Landschaftsplanung, räumliche Planung und Siedlungsbereich“ und Doktorand an der TU Dresden; Promotionsvorhaben zu digitalen Planungsprozessen und Datenaustauschstandards auf Ebene der kommunalen Landschaftsplanung.

NuL_05_2023_Taiber_Vita.jpg

Autoren

Ähnliche Artikel

  • Berücksichtigung kumulativer Wirkungen in der Umweltplanung ...
    Weiterlesen...
  • Weiterentwicklung der Landschaftsplanung
    Weiterlesen...
  • Von der Theorie zur Umsetzung: Stadtnatur und doppelte Innenentwicklung ...
    Weiterlesen...
  • Ökologie, Naturschutz und ökologisch orientierte Landschaftsplanung ...
    Weiterlesen...
  • Gesundheitsförderung durch städtische Grünräume
    Weiterlesen...
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben 'Aktualisierung der Bestandsaufnahme Grünes...
    Weiterlesen...
  • Das neue Fachdatenmodell Landschaftsplanung im Standard XPlanung – ein Beitrag f...
    Weiterlesen...
  • Digitalisierung – Gesellschaft – Naturschutz: Wechselwirkungen und Konsequenzen ...
    Weiterlesen...
  • Landschaftsplanung und Klimaanpassung − Untersuchungen ausgewählter Fallbeispiel...
    Weiterlesen...